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Entsprechend der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung gelten nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten. Beherbergungsbetriebe können aber im Rahmen ihres Hausrechts eine Maskenpflicht, die Vorlage eines negativen Tests oder die Einhaltung der 2G/2G+/3G-Regel vorsehen. Bitte informieren Sie sich, welche Vorgaben jeweils einzuhalten sind. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie unter goe.de/corona